Liebe Mandantinnen und Mandanten,
seit dem 10.02.2021 sind Anträge auf die Überbrückungshilfe III möglich. Wenn wir die Beantragung der Überbrückungshilfe III für Sie prüfen sollen, melden Sie sich bei uns bis zum 15.07.2021.
Die Antragfristen für die Überbrückungshilfe II (31.03.2021), Novemberhilfe und Dezemberhilfe (30.04.2021) sind ebenfalls noch nicht abgelaufen. Falls Sie der Meinung sind die Voraussetzungen hiefür zu erfüllen, melden Sie sich bei uns. Wir prüfen Ihre Ansprüche für Sie.
Weitere informationen finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.
Ihre Steuerberater Lichter & Machon